Rückkehr zur 3G-Regel in Sporthallen und im FitHus

Die Stadt Hamburg hat mit einer neuen Corona-Verordnung die Vorgaben für den Sport gelockert. Ab dem 4. März 2022 gilt für Sportangebote in geschlossenen Räumen wieder die 3G-Regel. Damit haben neben geimpften und genesenen Personen auch wieder ungeimpfte Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Testnachweis Zutritt zu unseren Sportangeboten. Folgend findet ihr weitere Informationen zu den gültigen Zugangsvoraussetzungen und Regeln. In den Sporthallen und im FitHus gilt ab sofort außerdem eine FFP2-Maskenpflicht. Beim Sporttreiben darf die Maske abgesetzt werden.

Was bedeutet 3G genau?

  • Zur Teilnahme an Sportangeboten in geschlossenen Räumen reicht wieder die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises. Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Text maximal 48 Stunden. Der negative Test muss in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden.
  • Auch geimpfte Personen dürfen natürlich weiterhin teilnehmen. Hier reicht jetzt wieder eine „vollständige Impfung“ (2x geimpft; geimpft/genesen; genesen/geimpft). Ein „Booster“, also eine dritte Impfung zur Auffrischung, ist nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Auch ausschließlich genesene Personen können teilnehmen. Der Genesenennachweis gilt bei Personen, die weder vor noch nach der Corona-Erkrankung eine Impfung erhalten haben, aber weiterhin nur 90 Tage.
  • Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie benötigen keinen Nachweis.
  • Schülerinnen und Schüler sind aufgrund der regelmäßigen Tests in den Schulen ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen. Hier allerdings ACHTUNG: Vom 7. bis 18. März sind in Hamburg Ferien. In diesem Zeitraum empfehlen wir auch Schülerinnen und Schülern vor der Trainingsteilnahme einen Test.
  • Die 3G-Regel gilt auch für unsere Übungsleiter:innen, Helfer:innen und andere in der Sporthalle anwesende Personen.

Was muss ich in der Sporthalle noch beachten?

  • Wie in vielen Geschäften und anderen öffentlichen Räumlichkeiten muss auch in den Sporthallen ab jetzt eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt im Vorraum, den Fluren, Umkleiden und Toiletten. Zum Sporttreiben darf die Maske abgesetzt werden. Zuschauer müssen die Maske aufbehalten.
  • Solltet ihr typische Corona-Symptome haben, bleibt bitte direkt zu Hause. Auch mit Impfung oder als genesene Person dürft ihr in einem solchen Zustand nicht teilnehmen.
  • Wir empfehlen auch unter 3G weiterhin Kontakt zu anderen so weit es geht zu vermeiden und einen verantwortungsvollen Umgang mit den AHA-Regeln.

Haben Eltern und Begleitpersonen auch Zutritt zu den Sporthallen?

Nein. Auch wenn uns diese Vorgabe super schwerfällt: Eltern und Begleitpersonen müssen weiterhin draußen bleiben. Eine Ausnahme besteht, wenn Begleitpersonen aufgrund von körperlichen Einschränkungen notwendig sind, wenn Kinder erstmalig in ein Training „reinschnuppern“ oder natürlich bei Eltern-Kind-Angeboten. Dort darf jedes Kind von einer Person begleitet werden. Für alle Begleitpersonen gilt die 3G-Regel.

Was ändert sich beim Training im Freien?

  • Im Freien ist das Einhalten von Abständen beim Training oder auch in der Umkleide nicht mehr vorgeschrieben. Insbesondere in den Umkleiden ist es aber ratsam, weiterhin eigenverantwortlich auf Hygieneregeln und auch auf etwas Platz zum Teamkollegen zu achten.
  • Personen mit typischen Symptomen einer Corona-Erkrankung dürfen weiterhin auch an Sportangeboten im Freien nicht teilnehmen.

Zurück